Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung
von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten
(Durch Bekanntmachung des Bundeskartellamtes veröffentlicht im
Bundesanzeiger Nr. 194 vom 17.Oktober 1997, S. 12964)
von ARCHITEKTUR - BILDERSERVICE KANDULA
A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten
erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den
nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur
bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen
des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen
o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung
des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang
des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb
von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch
und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen;
Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel
binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener
derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell
bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor
der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der
beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers
erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung
des gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen
Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den
Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen
Dritter freigestellt.
6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur/Urheber.
Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von
Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
7. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben
möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein
genannten Frist zurückzugeben.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und /oder
seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen
nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller
es tatsächlich genutzt hat oder nicht.
8. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren
und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen
Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von
Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren,
die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine
Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller
weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche
nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder
Eigentums- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies
gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen,
Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke
und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails,
die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern
oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten
Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte
weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des
Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach
Medium, Art und Umfang der Nutzung , die uns anzugeben sind. Erfolgt
keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung,
wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der
Agentur berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist
die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen
verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen
und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene
Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen
Verwendungszwecks berechnet.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für
den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung
ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover,
ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für
das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig
von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild
im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender
hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren
und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von DM (nach Vereinbarung)
des jeweiligen Grundhonorars.
7. Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte
Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur berechtigt,
ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn
die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
8. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes
Bildmaterial (Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren
längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist
zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart
werden (siehe Buchstabe E 3).
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder
der Agentur gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird
ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tage
nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im
Einzelfall vereinbart werden (siehe Buchstabe E 3).
9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung
nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet
werden.
10. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer,
Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden.
Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung
erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes
richtet.
Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches
Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln.
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht
übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die
vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B.
Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der
weiteren Urheberrechte (z.B. Rechte bildender Künstler bei einer
Verwertungsgesellschaft) sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen, Institutionen, Firmen, usw. obliegt allein
dem Verwender.
Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung
sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte
gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang.
Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten
Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
erlaubt.
Eine Haftung für die Richtigkeit unserer Bildbeschreibungen ist
ausgeschlossen.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes
durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort
sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen
führen können, sind unzulässig und machen den Verwender
schadensersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten
an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und
die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen
für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben
an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer
schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in
welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene
Archivzwecke gefertigt hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender
bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.
Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende
Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten
gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten
kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme
es Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte,
nicht an.
7. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der
Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer
Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte
Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust
oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung
an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen
wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken
und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits
gehen zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich
einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß
kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise
reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls
die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt.
Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung. Einblendungen in Fernsehsendungen
und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung
getroffen wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche
Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25
VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert
und kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadenersatz (vgl. ergänzend
Anhang zu E)
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres
Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte
sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen,
Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke
des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1, 2 und
3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen
Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir
Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent zum jeweiligen
Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist,
werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten
fällig gem. Anhang zu E), Ziffer 1. Dies gilt auch für freie
Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer
von frei angebotenem Bildmaterial ist.
Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu E), Ziffer
1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet
hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben
wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen
ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E), Ziffer
2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als
vereinbart, ohne daß die Bildagentur die Höhe des Schadens
im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus
dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt
es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen,
ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und
Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für
den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene
Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
5. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb
eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so
vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.
6. Unser Farb-Material ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne
Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr
berechnet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt
vorbehalten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ist
Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz):
1.) Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen
pro Stück und Tag
- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -negativen DM 2,-
- bei s/w-Vorlagen DM 1,50
2.) pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung
/ Verlust
- Colordias, Farbvorlagen, Negative:
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt
DM 300,-
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung
erlaubt DM 600,-
c) Verlust / Zerstörung:
- Dias bis 6 x 9 DM 1000,-
- Dias 9 x 12 und 13 x 18 DM 1200,-
- Dias 18 x 24 DM 2000,-

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